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WETTBEWERBSREGELN

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STRANDSÄUBERUNG „CHEERS TO THE OCEAN“

MIT „FRIENDS OF GLASS“

Diese Wettbewerbsregeln (nachfolgend die “Wettbewerbsregeln”) sind auf der Website www.friendsofglass.com abrufbar. Die vorherige Genehmigung dieser Wettbewerbsregeln ist eine Voraussetzung für die Teilnahme am Strandsäuberungs-Wettbewerb “Cheers To The Ocean Beach Cleanup” (nachfolgend der “Wettbewerb”). Diese Wettbewerbsregeln enthalten wichtige Informationen und sollten sorgfältig gelesen werden.

Durch die Teilnahme am Wettbewerb verpflichtet sich jeder Teilnehmer, sich durch diese Wettbewerbsregeln zu binden.

Artikel 1 – ZWECK

1.1. Der Wettbewerb wird veranstaltet von dem internationalen gemeinnützigen Verein THE EUROPEAN CONTAINER GLASS FEDERATION (nachfolgend “FEVE” oder der “Veranstalter”) mit Hauptsitz unter der Adresse Avenue Louise 89, Postfach 4, Ixelles 1050, Belgien, registriert bei der „Belgian Crossroads Bank for Enterprises“ unter der Nummer 0417.651.811.

1.2. Im Rahmen dieses Wettbewerbs tritt Twitter lediglich als Vermittler auf und ist nicht der technische Organisator oder Sponsor des Wettbewerbs.

1.3. Der Wettbewerb findet in 5 Ländern statt (nachfolgend “Länder”): Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien.

1.4. Mögliche Fragen oder Beschwerden in Bezug auf den Wettbewerb können dem Veranstalter per E-Mail an folgende Adresse mitgeteilt werden: info@friendsofglass.com.

1.5. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und es besteht keine Kaufverpflichtung.

1.6. Der Wettbewerb beginnt am  1/12/2018 um 00:00 Uhr und endet am 20/1/2019 um 23:59 Uhr (nachfolgend der „Wettbewerbszeitraum„).

1.7. Ungeachtet der im nachstehenden Artikel 5 enthaltenen besonderen Informationen werden die im Rahmen des Wettbewerbs bereitgestellten Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzgrundsätzen des Veranstalters verarbeitet.

 

Artikel 2 – TEILNAHMEBEDINGUNGEN

2.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist allen Personen über 18 Jahren gestattet, wenn sie in privater Eigenschaft teilnehmen und während des Wettbewerbszeitraums offiziell ihren Wohnsitz in einem der fünf Länder des Wettbewerbs haben, außer folgenden Personen:

  • Personen, die in einem direkten oder indirekten Rechtsverhältnis (Belegschaftsangehörige, Beschäftigte usw.) mit dem Veranstalter oder einem der an der Organisation oder dem Vertrieb des Wettbewerbs beteiligten Unternehmen stehen, einschließlich deren geschäftlichen Sponsoren und Werbe- und Promotionagenturen;
  • den engsten Familienangehörigen der vorgenannten Personen (Eltern und Kinder, Ehepartner, Geschwister).

Ein Teilnehmer, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt, gilt als “Teilnehmer” dieses Wettbewerbs.

2.2 Der Wettbewerb findet auf folgenden Twitter-Seiten der Friends of Glass in deren jeweiligen Märkten statt:

2.3. Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur über Twitter möglich und Eingaben auf anderen Plattformen oder in anderen Formaten werden nicht berücksichtigt.

 

2.4. Die Teilnehmer müssen Englisch sprechen oder die englische Sprache zumindest gut verstehen können, da die Preisverleihung in dieser Sprache stattfinden wird.

 

2.5. Der Veranstalter hat das Recht, jederzeit einen Nachweis der Identität und/oder der Berechtigung zur Teilnahme am Wettbewerb zu verlangen. Friends of Glass behält sich das Recht vor, jederzeit einen Finalisten und/oder Gewinner zu disqualifizieren, wenn festgestellt wird, dass er gegen eine der Wettbewerbsregeln verstoßen hat.

 

Artikel 3 – TEILNAHMEMODALITÄTEN UND ERMITTLUNG DER GEWINNER

3.1. Für die Teilnahme müssen die Teilnehmer ein Bild auf ihrem Twitter-Account posten, das ihre Liebe zum Ozean darstellt. Auf dem Bild muss Glas zu sehen sein und der Post muss eine Bildunterschrift enthalten, aus der ihre Motivation zu ihrem Interesse hervorgeht, an dem Wettbewerb teilzunehmen. Die Bildunterschrift muss einen der nachstehenden Hashtags enthalten, je nach dem Land, in dem der Teilnehmer seinen Wohnsitz hat.

  • #CheersToTheOceanIT
  • #CheersToTheOceanFR
  • #CheersToTheOceanES
  • #CheersToTheOceanDE
  • #CheersToTheOceanUK

3.2. Die Einreichungen müssen vor dem Ende des Wettbewerbszeitraums eingehen. Die Einreichungen werden für ungültig erklärt, wenn sie verspätet, unleserlich, unvollständig, beschädigt, regelwidrig oder gefälscht sind.

3.3. Für jedes Land wird eine Person als Gewinner ausgewählt, so dass es insgesamt fünf Gewinner gibt. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Ermessen des Veranstalters und/oder seiner Beauftragten und auf der Grundlage der Einreichungen der Teilnehmer, einschließlich einer Bewertung des Bildes und der Bildunterschrift, die eingereicht wurden.

3.4. Es erfolgt keine Kommunikation oder Korrespondenz mit Teilnehmern, außer mit den Gewinnern. Alle Gewinner werden durch direkte Mitteilung an ihren Social-Media-Account, der zur Anmeldung zum Wettbewerb und/oder per E-Mail verwendet wurde, innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Abschlussdatum des Wettbewerbs benachrichtigt.

3.5. Betrug, versuchter Betrug, Missbrauch, versuchter Missbrauch, Störung der ordnungsgemäßen Durchführung des Wettbewerbs oder Nichteinhaltung dieser Wettbewerbsregeln führt zur  automatischen Disqualifizierung des Teilnehmers ohne Vorankündigung, unbeschadet gerichtlicher Schritte seitens des Veranstalters. Der Veranstalter haftet in diesen Fällen nicht.

3.6. Für alle Kosten der Teilnahme am Wettbewerb (darunter Internet, Telefon, Computer usw.) ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Die Teilnehmer können in keinem Falle vom Veranstalter verlangen, die Kosten ihrer Teilnahme am Wettbewerb zu tragen.

 

Artikel 4 – PREIS

4.1. Die Gewinner, die in Übereinstimmung mit Artikel 3 ermittelt werden, gewinnen einen „Preis„.

4.2. Der Preis setzt sich aus folgenden Elementen zusammen (vollständige Aufzählung):

  • Eine vollständig finanzierte Reise nach Biarritz, Frankreich, mit Übernahme der Flugkosten (Economy Class) und Standardunterkunft (für eine Person, nach Wahl des Veranstalters);
  • eine organisierte Strandsäuberungsveranstaltung;
  • eine Gruppenveranstaltung mit Surflehrgang (oder eine gleichwertige Outdoor-Aktivität);
  • Lunch oder Dinner am Strand.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Preis durch einen Preis von vergleichbarem Wert zu ersetzen, wenn der Preis (oder ein Teil desselben) aus beliebigem Grund nicht verliehen werden kann.

4.3. Ein einzelner Teilnehmer kann nur einen Preis gewinnen. Darüber hinaus kann einer Familie mit Wohnsitz an der gleichen Adresse nur ein einziger Preis verliehen werden.

4.4. Der Preis muss wie verliehen angenommen werden und kann von den Gewinnern nicht übertragen oder getauscht werden, auch nicht gegen seinen Barwert oder andere Vermögenswerte, es sei denn mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters. Der Preis ist ferner persönlich und nicht übertragbar. Die Gewinner dürfen den Preis nicht verkaufen, zum Verkauf anbieten oder zu geschäftlichen oder Werbezwecken verwenden (auch nicht durch Platzierung auf einer Website für Online-Auktionen).

4.5. Außer dem in Artikel 4.1. genannten Preis werden den Gewinnern keine weiteren Rechte übertragen.

4.6. Die Gewinner müssen innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach der direkten Mitteilung oder E-Mail, in der sie über den Gewinn informiert werden, auf die Benachrichtigung antworten, um den Preis einzufordern. Datum und Lieferanschrift des Preises werden per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt. Der Veranstalter kann nicht für Verzögerungen, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Preises bei Lieferung verantwortlich gemacht werden.

4.7. Die Gewinner sind für die Nutzung ihres Preises selbst verantwortlich. Der Veranstalter gibt keine Garantie hinsichtlich der Verwendbarkeit, Qualität oder Zeitnähe des betreffenden Preises zu einem beliebigen Zweck gleich welcher Art ab. Der Veranstalter kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die direkt oder indirekt durch den Preis verursacht werden.

4.8. Bei Ablehnung oder Nichtbeantwortung der direkten Mitteilung oder E-Mail, in der er über den Gewinn informiert wird, durch den Gewinner behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preis neu zu vergeben, wieder ins Spiel einzubringen oder eine weitere ihm sinnvoll erscheinende Aktion zu organisieren.

Artikel 5 – SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN 

5.1. Mit der Teilnahme am Wettbewerb bestätigen die Teilnehmer, dass die bei der Anmeldung zum Wettbewerb angegebenen personenbezogenen Daten von dem Veranstalter als „Datenverantwortlichen“ erhoben und verarbeitet werden. Diese Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, darunter der EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 („DSGVO“), sowie nationaler Gesetze zur Umsetzung und Ergänzung der DSGVO.

5.2. Der Veranstalter wird insbesondere folgende personenbezogene Daten der Teilnehmer verarbeiten, die von den Teilnehmern bereitgestellt wurden:

  • Daten zur persönlichen Identifizierung und persönliche Merkmale wie: Name, Anschrift, Geschlecht, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
  • Social-Media-Informationen, bereitgestellt im öffentlichen Profil des Teilnehmers; und
  • Im Rahmen des Wettbewerbs eingereichte Inhalte.

(zusammen die “personenbezogenen Daten”).

5.3. Die personenbezogenen Daten von Teilnehmern werden zum Zwecke der Verwaltung des Wettbewerbs und zu Publicity- und Medienzwecken im Zusammenhang mit dem Wettbewerb verarbeitet. Diese Verarbeitungstätigkeit beruht auf dem berechtigten Interesse des Veranstalters, diesen Wettbewerb zu organisieren und zu bewerben.  Die personenbezogenen Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für diese Zwecke erforderlich ist, und in jedem Falle höchstens 24 Monate nach dem Ende des Wettbewerbs.

5.4.         Die personenbezogenen Daten werden nicht ohne vorherige Einwilligung des Betroffenen aus geschäftlichen Gründen an Dritte übermittelt. Sie dürfen jedoch natürlichen Personen oder Organisationen mitgeteilt werden, die in direkter Beziehung zum Veranstalter stehen, sowie anderen Diensten oder Unternehmen, die im Rahmen einer möglichen Vergabe von Unteraufträgen zur Datenverarbeitung für die Ziele des vorliegenden Wettbewerbs mit dem Veranstalter verbunden sind (diese Datenverarbeiter werden im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sein).

5.5.         Hat ein Teilnehmer ausdrücklich eingewilligt, Direktwerbungs-Mitteilungen vom Veranstalter zu erhalten, werden seine personenbezogenen Daten auch zu diesem Zweck verarbeitet, bis er sich davon wieder abmeldet.

5.6.         Die Teilnehmer haben das Recht, kostenlos und jederzeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer das Recht, den Zugriff auf und gegebenenfalls die Berichtigung oder Löschung (fehlerhafter) Daten, die Beschränkung der Verarbeitung oder der Datenübertragbarkeit zu verlangen, soweit die entsprechenden rechtlichen Kriterien zur Ausübung dieser Rechte anwendbar sind (nähere Informationen siehe Artikel 15-22 DSGVO) und wenn ein Identitätsnachweis vorgelegt wird. Hierzu müssen sie eine entsprechende Mitteilung über das relevante Kontaktformular einsenden.

5.7.         Wie für die übrigen Daten gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs auch die Bestimmungen der allgemeinen Datenschutzgrundsätze des Veranstalters.

 

Artikel 6 – BILDRECHTE

6.1. Werden von einem Teilnehmer Bilder eingereicht, dürfen diese Bilder keine Abbildungen erkennbarer Dritter (mit Ausnahme von Bildern einer Menschenmenge) oder sonstige personenbezogenen Daten eines identifizierbaren Dritten enthalten, außer wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass diese Person(en) ihre ausdrückliche vorherige Zustimmung zu diesem Zweck erteilt hat (haben).

6.2. Bei der Einreichung von Bildern garantiert der Teilnehmer darüber hinaus, dass er/sie alleiniger Urheber der eingereichten Bilder und/oder ausschließlicher Inhaber aller Rechte (einschließlich Urheberrechten) an den eingereichten Bildern ist.

6.3. Durch die Einreichung von Bildern erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter eine unentgeltliche Lizenz (für die gesamte Dauer des Urheberrechtsschutzes) zur Nutzung dieser Bilder für die Zwecke dieses Wettbewerbs (darunter auch zu Publicity- und Medienzwecken im Zusammenhang mit dem Wettbewerb) und willigt ein, dass der Veranstalter die hochgeladenen Bilder auf der (den) Website(s) des Veranstalters, seinen Social-Media-Seite(n) und/oder für Werbekampagnen des Veranstalters verwendet.

6.4. Der Teilnehmer gestattet dem Veranstalter ferner, die eingereichten Bildunterschriften und Bilder zu löschen, zu kürzen oder zu ergänzen.

6.5. Der Teilnehmer kann seine Einwilligung zur künftigen Verwendung jederzeit zurückziehen. Darüber hinaus kann der Teilnehmer jederzeit die Löschung seiner Bilder aus der (den) Datenbank(en) des Veranstalters verlangen, soweit sie personenbezogene Daten enthalten. Beide Aufforderungen sowie alle Fragen in diesem Zusammenhang können an Michael Delle Selve (m.delleselve@feve.org) gerichtet werden.

6.6. Der Teilnehmer wird den Veranstalter in vollem Umfang für alle möglichen Konsequenzen entschädigen, wenn:

  • die eingereichten Bilder die Anforderungen der Wettbewerbsregeln nicht erfüllen;
  • der Teilnehmer nicht der Inhaber der Urheberrechte an den eingereichten Bildern ist; und/oder
  • die eingereichten Bilder in sonstiger Weise Rechte (einschließlich Urheberrechte) Dritter verletzen würden.

 

Artikel 7 – COOKIES UND VERSCHLÜSSELUNG

7.1. Auf der Website www.friendsofglass.com werden Cookies verwendet. Ein Cookie ist eine kleine Datei, die von einem Webserver versandt und auf der Festplatte des Computers oder einem mobilen Gerät des Nutzers aufgezeichnet wird. Diese Datei definiert die Vorlieben des Nutzers bei seinem Besuch, z. B. hinsichtlich der Spracheinstellung der Seite. Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch, können jedoch so konfiguriert werden, dass sie sie nicht akzeptieren oder jedes Versenden eines Cookies melden, zum Beispiel:

  • Wenn der Nutzer mit dem Internet Explorer 3 oder 4 (Microsoft) im Internet unterwegs ist: Klicken Sie auf ‚Ansicht‘, ‚Optionen‘ und ‚erweitert‘. Unter den verschiedenen Warnhinweisen, die der Nutzer aktivieren kann, trägt der vierte die Bezeichnung „Warnhinweis vor dem Akzeptieren von Cookies“ und ausschließlich im Internet Explorer 4 trägt der fünfte die Bezeichnung „Cookies immer ablehnen“.

 

  • Wenn der Nutzer mit dem Internet Explorer 5 (Microsoft) im Internet unterwegs ist: Klicken Sie auf „Tools“, „Internetoptionen“, „Sicherheit“, „Sicherheitsstufe anpassen“. Unter „Cookies“ wählen Sie „Fragen“ oder „Aus“ für beide Optionen.

 

  • Wenn der Nutzer mit dem Navigator Gold (Netscape) im Internet unterwegs ist: Klicken Sie auf „Optionen“, „Netzwerkeinstellungen“, „Protokolle“. Unter den verschiedenen Warnhinweisen, die der Nutzer aktivieren kann, trägt der erste die Bezeichnung ‚Warnhinweis vor dem Akzeptieren von Cookies“. Der Nutzer wird dann beim Eintreffen eines „Cookies“ gewarnt und wird verhindern, dass dieses seinen Browser übernimmt.

 

  • Wenn der Nutzer mit dem Internet Communicator (Netscape) im Internet unterwegs ist: Klicken Sie auf „Bearbeiten“, „Einstellungen“ und heben Sie die Option „erweitert“ hervor. Wählen Sie die gewünschte Option aus.

Bitte beachten Sie jedoch: Wenn Sie bestimmte Cookies, von denen die Website Gebrauch macht, deaktivieren, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Teile der Website nicht mehr ordnungsgemäß funktionsfähig sind und Sie keine optimale Nutzererfahrung mehr genießen.

7.2. Weitere Informationen finden Sie in unseren Cookie-Grundsätzen unter https://www.friendsofglass.com/privacy-and-cookie-policy/.

 

Artikel 8 – HAFTUNG

8.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Organisation des Wettbewerbs zu ändern und den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung auszusetzen oder zu stornieren, wenn ein Fall höherer Gewalt oder ein anderes außergewöhnliches Ereignis eintritt, auf das er keinen Einfluss hat, darunter auch bei einem Ausfall des Internets oder einem anderen Problem im Zusammenhang mit den Telekommunikationsnetzen, Computern, Internetanbietern und Servern, und ohne dass die Teilnehmer oder sonstige Personen Schadenersatz geltend machen können.

8.2. Vorbehaltlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können weder der Veranstalter noch sein Personal oder Dritte, die am Wettbewerb mitwirken, für Schäden gleich welcher Art haftbar gemacht werden, die sich aus der Organisation dieses Wettbewerbs, aus der Bestimmung der Gewinner oder der Vergabe des Preises ergeben können. Darüber hinaus können die vorgenannten Parteien nicht für die in Artikel 8.1 genannten Änderungen, Aussetzungen und Stornierungen haftbar gemacht werden.

8.3. Der Veranstalter kann nicht für verlorene, verspätete, unverständliche, unlesbare, gefälschte, beschädigte, fehlgeleitete und/oder unvollständige Anmeldungen, Benachrichtigungen und/oder Antworten haftbar gemacht werden.

8.4. Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die Kenntnis und Akzeptanz der charakteristischen Merkmale und Beschränkungen des Internets voraus, insbesondere hinsichtlich technischer Dienste, des Risikos von Unterbrechungen und allgemeiner gesagt der Risiken, die mit jeder Kommunikation und jeder Datenübertragung über das Internet, dem mangelnden Schutz bestimmter Daten gegen mögliche Umleitungen und dem Risiko einer Verseuchung durch bestimmte Viren im Netz verbunden sind.

Aus diesen Gründen und in Übereinstimmung mit dem vorigen Absatz kann der Veranstalter insbesondere nicht für folgendes verantwortlich gemacht werden:

  • Fehler oder falsches Ausfüllen der im Anmeldeformular verlangten Daten;
  • Übermittlungen über das Internet;
  • Funktionsstörung des Internets und/oder der verwendeten Software;
  • Die Auswirkungen von Viren, Programmfehlern, Anomalien, technischen Defekten, Manipulation, Betrug, unberechtigtem Eingriff oder Verfälschung der Verwaltung, Sicherheit, Fairness, Integrität oder ordnungsgemäßen Durchführung dieses Wettbewerbs;
  • Mängel in Computern, Online-Betrieb, Hardware- und Software oder Telefon oder technische Funktionsstörungen jeder Art.

Der Veranstalter kann nicht für eine Inkompatibilität zwischen den für den Wettbewerb verwendeten Technologien und der vom Teilnehmer verwendeten Hardware- und/oder Software-Konfiguration verantwortlich gemacht werden.

8.5. Tippfehler, Fehldrucke oder Layout- oder andere ähnliche Fehler können keinen Grund darstellen, eine Entschädigung vom Veranstalter zu erhalten.

8.6. Wird der Preis den Gewinnern per Mail zugesandt, kann der Veranstalter nicht für Handlungen oder Unterlassungen haftbar gemacht werden, die durch den Mail- oder Postdienst begangen wurden.

8.7. Ist der Veranstalter aufgrund des unzulässigen Verhaltens eines Teilnehmers zur vorzeitigen Beendigung des Wettbewerbs gezwungen, ist der Veranstalter berechtigt, Schadenersatz für den erlittenen Schaden zu beanspruchen.

8.8. Für die potenzielle Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen von Twitter sind ausschließlich die Teilnehmer verantwortlich. Mit der Zustimmung zu den vorliegenden Wettbewerbsregeln hält der Teilnehmer den Veranstalter für jede Art der Haftung in diesem Zusammenhang schadlos.

 

Artikel 9 – ÄNDERUNGEN DER REGELN

9.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb  nach seinem alleinigen Ermessen jederzeit ohne Begründung oder Vorankündigung zu verlängern oder die Wettbewerbsregeln zu ergänzen und/oder zu ändern, selbst während des Wettbewerbszeitraums. Diese Änderungen gelten mit sofortiger Wirkung ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website www.friendsofglass.com. Durch die Teilnahme am Wettbewerb ist jeder Teilnehmer automatisch durch die Änderungen dieser Wettbewerbsregeln gebunden. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern, sich diese regelmäßig anzusehen.

9.2. Alle Mitteilungen an Teilnehmer und alle Informationen über den Wettbewerb auf der Website gelten als fester Bestandteil dieser Wettbewerbsregeln.

 

Artikel 10 – TEILNICHTIGKEIT

Wird eine Bestimmung dieser Wettbewerbsregeln (oder ein Teil derselben) nach anwendbarem Recht für rechtswidrig, ungültig oder unvollstreckbar befunden, ist diese Bestimmung (oder dieser Teil derselben) nicht Bestandteil dieser Wettbewerbsregeln. Die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und bindende Wirkung anderer Bestimmungen dieser Wettbewerbsregeln bleiben unberührt.

 

Artikel 11 – RECHTSVERZICHT

Eine einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels gemäß dem Vertrag durch den Veranstalter stellt keinen Rechtsverzicht darauf dar und ein Rechtsverzicht des Veranstalters bei einer Verletzung oder Nichterfüllung einer Bestimmung dieser Wettbewerbsregeln durch den Teilnehmer gilt nicht als Rechtsverzicht bei einer späteren oder weiteren Verletzung dieser oder einer anderen Bestimmung dieser Wettbewerbsregeln.  Eine einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels gemäß dem Vertrag durch den Veranstalter bedeutet keinen Ausschluss und keine Beschränkung der weiteren Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels.

 

Artikel 12 – ANWENDBARES RECHT UND RECHTSSTREITIGKEITEN

12.1. Teilnehmer, die eine Meinungsverschiedenheit bezüglich der Anwendung oder Auslegung dieser Wettbewerbsregeln haben, werden aufgefordert, zunächst eine gütliche Einigung mit dem Veranstalter anzustreben, bevor sie rechtliche Schritte einleiten.

12.2. Diese Wettbewerbsregeln und die Durchführung des Wettbewerbs selbst sowie seine Auslegung unterliegen belgischem Recht, unter Ausschluss von dessen Kollisionsnormen. Im Falle eines Rechtsstreits sind nur die Gerichte in Brüssel zuständig, unbeschadet des Rechts von Verbrauchern, das Verfahren vor ein Gericht an ihrem Wohnsitzort zu bringen.

 

Artikel 13 – KONTAKT

Beschwerden oder Fragen zum Wettbewerb oder diesen Wettbewerbsregeln können schriftlich durch Zusendung eines Schreibens an Michael Delle Selve, Avenue Louise 89, Postfach 4, Ixelles 1050, Belgien, oder per E-Mail an m.delleselve@feve.org erhoben bzw. gestellt werden.